Keine Termine

Hund im Wald

 

Viele Hundebesitzer geben ihrem Hund gern die Freiheit sich ungezwungen in der Natur zu bewegen. Doch häufig begleitet durch die Sorge: „Was passiert, wenn der Hund Wild hinterher jagt?“. Hundebesitzer können dem ganzen sehr viel entspannter entgegenblicken, wenn sie die Rechtslage kennen. Und vor allem auch ihren Hund. Denn es gibt einiges, was anders ist, als man zunächst denkt.

 

Die meisten Hunde haben einen mehr oder weniger ausgeprägten Jagdtrieb. Hunde nehmen deshalb am Wegesrand oft die Spur von Wildtieren auf und folgen dieser. Auf freilaufende Hunde reagiert das Wild panisch. Besonders wenn diese nicht anhaltend bellen, sobald sie eine Spur verfolgen – und urplötzlich im „Schlafzimmer“ des Wildes auftauchen. Es flüchtet dann Hals über Kopf direkt vor den Augen des Hundes, was in Hunden erst recht den Jagdtrieb weckt.

 

Besonders kritisch ist dies während der Aufzuchtzeit der Jungtiere. Am besten den Hund immer im Blick haben und sofort herrufen, sobald er den Weg verlassen will. Bleibt der Hund im Einflussbereich des Hundeführers spricht aber auch nichts dagegen, ihn frei laufen zu lassen. Ein gewisses Maß an Gehorsam ist natürlich Grundvoraussetzung.

 

Der Jäger ist von einer eventuellen Leinenpflicht im Wald ausgenommen. Jagdhunde haben eine Brauchbarkeitsprüfung abgelegt, in der sie ihre jagdliche Einsatzfähigkeit beweisen müssen, wozu auch der Gehorsam gehört. Jagdhunde gelten deshalb generell als folgsam und entsprechend gut kontrollierbar.

 

Im gesamten Gebiet von Baden-Württemberg gibt es keine geregelte Verpflichtung für Hundehalter, die eigenen Tiere an der Leine oder mit Maulkorb zu führen. Das Bundesland hat die detaillierten Regelungen restlos den Städten und Kommunen überlassen. Wenn man sich also nun für die Leinenpflicht in einem bestimmten Gebiet interessiert, muss man auf dem zuständigen Amt Informationen zu den Auflagen der jeweiligen Stadt oder des Landkreises einholen.

 

In Nußloch ist dies durch die Polizeiverordnung §12 Abs.3 geregelt:

 

"Im bebauten Innenbereich der Gemeinde (§§ 30-34 BauGB) sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen."

 

Das heißt: Im Wald ist es erlaubt, seinen Hund frei laufen zu lassen, wenn er durch seinen menschlichen Begleiter sicher abrufbar ist. Sollte dies nicht der Fall sein, macht man sich nach dem Landesjagdgesetz strafbar und riskiert im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld. Ein wildernder, jagender oder hetzender Hund darf zudem von einem Jäger erschossen werden, sofern er sich weitab von seinem Besitzer befindet und nicht wieder unter Kontrolle zu bringen ist – dies passiert in der Praxis jedoch nur sehr selten.

 

Dass das Verhältnis zwischen Jäger und Hundebesitzer manchmal sehr angespannt ist, erklärt sich vor allem auch darin, dass beide Parteien bereits einen Konflikt erwarten, sobald sie sich begegnen. Der Hundefreund möchte seinem Hund artgerechten Auslauf verschaffen und der Jäger möchte, dass Tiere in seinem sein Revier ungestörte Ruhe genießen. Klar, dass an dieser Stelle Konflikte vorprogrammiert sind. Häufig laufen die Begegnungen miteinander friedlich ab. Ein freundlicher Gruß von beiden Seiten hilft bereits, die Situation zu entspannen. Stellt sich dann noch heraus, dass es sich bei dem Hund um ein wohlerzogenes und freundliches Exemplar handelt, gibt es keine Probleme und häufig entspinnt sich sogar ein freundliches und informatives Gespräch.

 

Neben den Gefahren, die Hunde für die Lebewesen im Wald darstellen können, gibt es aber auch genug Gefahren für unsere Hunde. Ein ganz großes Problem hierbei sind Abfälle, die so häufig durch "Zweibeinige Wildschweine" hinterlassen werden. Hier besteht die Gefahr, dass die Hunde Sachen aufnehmen, die nicht nur unappetitlich sind, sondern ihnen wirklich nicht guttun. Als Hundehalter sollten Sie daher besonders in der Nähe von Park- und Rastplätzen, an Straßenrändern, in der Nähe von Ruhebänken und auf viel begangenen Waldwegen darauf achten, dass ihr Hund nichts weggeworfenes aufnimmt. Manchmal liegt es dann im Eigeninteresse des Hundehalters, seinen vierbeinigen Freund an die Leine zu nehmen. Könner erziehen ihre Hunde dahingehend, dass sie keine Dinge fressen, die nicht von ihrem Halter kommen.

 

Wie so häufig gilt: ein gut erzogener Hund wird selten Probleme haben. Auch nicht im Wald. Bei der Hundeerziehung hilft natürlich immer der Besuch einer Hundeschule oder entsprechender Kurse in einem Hundeverein.